Sie haben sich Ihr Leben lang für Menschen mit HIV eingesetzt? Mit Ihrem Testament ermöglichen Sie wirkungsvolle Prävention und Engagement für Menschen mit HIV über Ihr Dasein hinaus. Damit auch Ihre Werte weiterleben.

20'000 Menschen leben in der Schweiz mit HIV. Sie brauchen immer noch Schutz vor Diskriminierung – gerade auch im Alter. Aufklärung und Prävention bleiben deshalb unerlässlich. Ihr Vermächtnis ermöglicht auch in Zukunft Schutz vor Diskriminierung sowie Prävention und Aufklärung. Herzlichen Dank! 

«Die Medizin macht Fortschritte. Aber Vorurteile bleiben bestehen.»

Arturo, lebt seit 1984 mit HIV

Häufigste Fragen

Warum ist es sinnvoll, ein Testament zu schreiben?

Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille respektiert und Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Personen und Organisationen werden so Ihrem Wunsch entsprechend berücksichtigt. Ein Testament vermeidet oder reduziert somit auch Konflikte oder Erbstreitigkeiten.

Was passiert, wenn ich kein Testament schreibe?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbregelung (die letztmals per Januar 2023 angepasst wurde). So geht z.B. die Hälfte an überlebende Ehegatten und die andere Hälfte an Kinder. Wenn das für Sie stimmt, braucht es kein Testament. Falls Sie aber keine gesetzlichen Erben haben, irgendetwas anpassen, weitere Personen oder gemeinnützige Organisationen begünstigen oder bestimmte Vermögenswerte jemandem zusprechen möchten, braucht es ein Testament. Falls keine gesetzlichen Erben und kein Testament vorhanden sind, fällt der Nachlass an den Staat.

Wie erstelle ich ein Testament?

Es gibt zwei Hauptformen: das eigenhändige Testament und das öffentliche (notariell beurkundete) Testament. Schliesslich kennt das Gesetz noch das mündliche Nottestament. Ein Testament kann jede Person nur für sich schreiben. Die Formvorschriften müssen eingehalten werden: Ein eigenhändiges Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und am Ende unterschrieben werden.

Wie muss ich vorgehen, damit ich keine Pflichtteile verletze?

Die Pflichtteile von Nachkommen wurden per 2023 reduziert von 50% auf 25%. Bei Ehegatten oder eingetragenen Partnern verbleiben sie bei 50%. Die Pflichtteile für Eltern entfielen komplett. Ein Testamentvorlagen-Generator hilft dabei, die Pflichtteile und die freie Quote zu berechnen. 

Wichtig ist, dass Legate die Pflichtteile nicht verletzen, also nicht höher sind als die geschützten Pflichtteile. Das kann z.B. mit einer Prozent-Regel («Quoten-Legat») sichergestellt werden. 

Letztlich lohnt es sich, ein Testament von einer Fachperson überprüfen zu lassen, sobald es ein bisschen komplexer wird.

Was ist der Unterschied zwischen Legat und Erbschaft?

Mit einem Legat oder Vermächtnis (Synonym) wird ein bestimmter Vermögenswert (ein fixer Betrag oder ein Prozentsatz der Erbschaft) oder ein Sachwert vermacht. Legate werden vor der Teilung der Erbschaft ausgerichtet. Pflichtteile dürfen dabei nicht verletzt werden. Legatnehmer (also z.B. die Aids-Hilfe Schweiz) haften nicht für allfällige Schulden der Verstorbenen.

Bei einer Erbschaft werden die Erben Teil der Erbengemeinschaft und übernehmen den ganzen Nachlass, also auch alle Pflichten wie allfällige Schulden und die Abwicklung. 

Kann ich die Aids-Hilfe Schweiz als Erbin oder Miterbin einsetzen?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall sind wir sehr dankbar, wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, damit wir Ihre Wünsche in Bezug auf Ihren Nachlass und die Abwicklung kennenlernen können. Das hilft uns, Ihren Willen bei Unklarheiten besser abschätzen zu können, und zudem können wir so gemeinsam klären, was in unseren Möglichkeiten liegt und wofür wir vielleicht andere Lösungen brauchen.

Sind Legate oder Erbschaften an die Aids-Hilfe Schweiz steuerbefreit?

Ja, Erbschaften und Legate an die Aids-Hilfe Schweiz sind steuerbefreit.

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