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Solidaritätsfonds für Menschen mit HIV

Der Solidaritätsfonds der Aids-Hilfe Schweiz unterstützt Menschen mit HIV und ihre Angehörigen in der Schweiz, die sich aufgrund der HIV-Infektion in einer finanziellen Notlage befinden.

Antragsberechtigt sind nicht Betroffene selbst, sondern ausschliesslich Institutionen, die in der Sozialberatung von Menschen mit HIV tätig sind.

Die antragsstellende Institution füllt das Formular aus und sendet es per E-Mail ein. Gesuche werden rasch und unbürokratisch durch die Geschäftststelle der Aids-Hilfe Schweiz geprüft.

Antrag an den Solidaritätsfonds

Bezugsberechtigt sind Menschen, die mit HIV leben, die ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz haben, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden, die in Zusammenhang mit dem Leben mit HIV steht, die bedürftig sind und die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbstständig oder durch Unterstützung zu gewährleisten. Es besteht kein klagbarer Anspruch auf eine Leistungen.

Antrag Peer-to-Peer Reisekosten

Peer-to-Peer-Angebote (P2P) bieten einen sicheren und vertraulichen Raum, um sich über das Leben mit HIV auszutauschen. Sie helfen, Isolation zu verringern und wichtiges Wissen zu teilen. Um den Zugang für alle zu gewährleisten, unterstützt die Aids-Hilfe Schweiz über ihren Solidaritätsfonds die Reisekosten von Personen in finanziell prekären Situationen. Mitgliedsorganisationen können einen Antrag stellen, sofern sie P2P-Angebote gemäss den Mindeststandards der Aids-Hilfe Schweiz durchführen

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