Erbschaften & Legate (neu - Version ASM)

Sie haben sich Ihr Leben lang für Menschen mit HIV eingesetzt? Mit Ihrem Testament ermöglichen Sie wirkungsvolle Prävention und Engagement für Menschen mit HIV über Ihr Dasein hinaus. Damit auch Ihre Werte weiterleben.

20'000 Menschen leben in der Schweiz mit HIV. Sie brauchen immer noch Schutz vor Diskriminierung – gerade auch im Alter. Aufklärung und Prävention bleiben deshalb unerlässlich.

«Die Medizin macht Fortschritte. Aber Vorurteile bleiben bestehen.»

Arturo, lebt seit 1984 mit HIV

Können Sie sich vorstellen, neben Ihren Liebsten und Angehörigen auch die Aids-Hilfe Schweiz in Ihrem Testament zu berücksichtigen? In unserer Broschüre erfahren Sie, was Sie damit bewirken. 

Ihr Vermächtnis ermöglicht so auch in Zukunft Schutz vor Diskriminierung sowie Prävention und Aufklärung. Herzlichen Dank! 

Häufigste Fragen

Definition Legat

In einem Legat oder Vermächtnis wird ein bestimmter Vermögens- oder Sachwert vermacht. Legate werden vor der Teilung der Erbschaft ausgerichtet, Pflichtteile dürfen dabei nicht verletzt werden. Legatnehmer haften nicht für Schulden des oder der Verstorbenen.

Die Vorteile einer Nachlassregelung

Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille respektiert und Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Personen und Organisationen werden so Ihrem Wunsch entsprechend berücksichtigt.

Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag

Im Testament bestimmt die Erblasserin oder der Erblasser allein über das ganze Vermögen. Das Testament kann jederzeit errichtet und frei geändert werden, eigenhändig oder bei einem Notar. Der Erbvertrag hingegen muss immer von einem Notar beurkundet werden. Als Vereinbarung zwischen der Erblasserin, dem Erblasser und den zukünftigen Erben kann der Erbvertrag nur von den Vertragspartnern gemeinsam geändert werden. Dies bietet Sicherheit gegen voreilige Meinungsänderungen eines Partners.

Pflichtteilgeschützte Erben

Sofern Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen, können Sie im Testament frei über Ihr Vermögen verfügen. In Ausnahmefällen können Sie pflichtteilgeschützte Erben enterben, etwa wenn diese Ihnen gegenüber eine schwere Straftat begangen oder ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei bestimmen.

Was muss ich beim Testament beachten?

Die Formvorschriften müssen eingehalten werden. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und am Ende unterschrieben werden. Die Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Nur über die freie Quote können Sie nach Ihrem Wunsch verfügen. Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

Wenn ich der Aids-Hilfe Schweiz ein Vermächtnis oder eine Erbschaft hinterlasse, wird davon eine Erbschaftssteuer abgezogen?

Nein, als anerkannte gemeinnützige Organisation ist die Aids-Hilfe Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden wie auch Ihre erbrechtlichen Zuwendungen fliessen direkt in unsere Projekte.

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