Informationen für Menschen aus der Ukraine

Wo bekommen Geflüchtete aus der Ukraine, die mit HIV und/oder Hepatitis leben, Infos und Versorgung? Wohin können sich Menschen in Opioid-Substitutionstherapie (OST) wenden?

Die Aids-Hilfe Schweiz und ihre Mitgliedsorganisationen versuchen zu helfen, insbesondere Geflüchteten mit HIV, Hepatitis B oder C und aus den Schlüsselgruppen der HIV-Prävention. Auf dieser Seite informieren wir Menschen, die flüchten müssen, schon geflüchtet sind oder Flüchtende unterstützen wollen. Wir können keinen vollständigen Überblick bieten. Viele Gesundheitsinformationen aus der Schweiz sind auf der Webplattform migesplus.ch ersichtlich – ebenso wie wichtige, spezifische Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine.
 

 

FAQ zu HIV

Muss ich bei meiner Einreise oder Registrierung meinen HIV-Status angeben?

Nein. Genauso wenig müssen Sie andere Behandlungen angeben, etwa eine Substitutionstherapie. Es ist aber sinnvoll, Ihren HIV-Status anzugeben, damit man Sie an die passenden Stellen für die medizinische Versorgung weiterleiten kann. Wichtig: Eine HIV-Infektion wirkt sich nicht auf ihren Aufenthaltsstatus aus.

Wie erhalte ich HIV-Medikamente oder eine andere medizinische Behandlung?

In der Schweiz gibt es keine Zentren wie in der Ukraine. Stattdessen erfolgt die Versorgung in den infektiologischen Abteilungen von Krankenhäusern oder in spezialisierten medizinischen Arztpraxen.

Mit einem Schutzstatus S sind sie krankenversichert. Sie können sich direkt an eine medizinische Fachperson wenden und erhalten eine Behandlung. Am einfachsten ist es, sich an eine Beratungsstelle  zu wenden. Sie vermitteln Ihnen eine Fachperson.

Habe ich Nachteile, wenn ich mich wegen einer HIV-Therapie an medizinische Fachperson wende?

Nein. In der Schweiz gibt es keine Registrierung mit Weiterleitung der Daten an Stellen ausserhalb des Gesundheitssystems. Beratungsstellen und Ärzt:innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle von Datenschutzverletzungen unterstützt Sie der Rechtsdienst der Aids-Hilfe Schweiz.

Erhalte ich eine Arbeitserlaubnis, wenn mein positiver HIV-Status bekannt ist?

Ja. Ihr rechtlicher Status, und damit auch Ihre Arbeitserlaubnis, ist unabhängig von einer HIV-Infektion. Mit Erhalt des Schutzstatus S erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis.

Muss ich meinen positiven HIV-Status meinem Arbeitgeber offenlegen?

Nein. Arbeitgeber dürfen Sie grundsätzlich nicht nach Ihrem HIV-Status fragen. Sie sind auch nicht verpflichtet, Ihren Kolleg:innen zu sagen, dass Sie mit HIV leben. Im Falle von Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber unterstützt Sie der Rechtsdienst der Aids-Hilfe Schweiz.

Muss ich es im Kindergarten oder in der Schule sagen, wenn mein Kind HIV hat?

Nein. Sie müssen es niemandem sagen.

FAQ zu Hepatitis

Wo erhalte ich meine Hepatitis-Medikamente? Wo kann ich eine Behandlung beginnen?

Eine begonnene Therapie einer Hepatitis-B- oder -C-Infektion sollte keinesfalls unterbrochen werden. In der Schweiz erfolgt die Versorgung in den infektiologischen oder gastroenterologischen/hepatologischen Abteilungen von Krankenhäusern oder in spezialisierten medizinischen Arztpraxen.

Mit einem Schutzstatus S sind sie krankenversichert. Die Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt die Kosten von Hepatitis-B- oder -C-Medikamenten. Sie können sich direkt an eine medizinische Fachperson wenden und erhalten eine Behandlung. Am einfachsten ist es, sich an Hepatitis Schweiz zu wenden (Russischkenntnisse vorhanden). Sie vermittelt Ihnen eine Fachperson.

Auch Suchthilfe-Einrichtungen können weiterhelfen. Sie finden sich bei Infodrog. Im Grossraum Zürich können Sie sich direkt an das Arud Zentrum für Suchtmedizin wenden.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Die Schweizerische Hepatitis C Vereinigung bietet Beratungen von Patient:innen für Patient:innen an.

Auch der Verein Hepatitis Schweiz bietet Beratungen an.

Wie kann ich mich gegen Hepatitis A/B impfen lassen?

Fragen Sie eine medizinische Fachperson oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle. Auf der Website von Hepatitis Schweiz finden Sie weitere Informationen sowie Adressen von Teststellen.

FAQ zu weiteren Gesundheitsthemen

Wo bekomme ich sauberes Spritzbesteck für Drogenkonsum?

Standorte von Spritzenautomaten finden Sie bei Infodrog. In Drogenkonsumräumen können Sie unter hygienischen Bedingungen konsumieren.

Wo kann ich mich melden, um mein Substitutionsmedikament zu bekommen?

Wenden Sie sich an eine Fachstelle von Infodrog. Sie helfen Ihnen vertraulich und kompetent weiter.

Wie erhalte ich Information und Behandlung zur Tuberkulose?

Die Lungenliga hat alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Die wichtisten Informationen

Der Schweizer Bundesrat hat beschlossen, allen wegen des Krieges in ihrem Heimatland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S für ihren vorläufigen Aufenthalt in der Schweiz zu gewähren. Dafür müssen Sie sich in einem Bundesasylzentrum registrieren lassen. Das müssen Sie aber nicht heute und morgen tun – Sie haben dafür bis zu 90 Tage Zeit.

Detaillierte Informationen bietet das Staatssekretariat SEM

Einreise

Die Schweiz lässt ukrainische Bürgerinnen und Bürger ohne biometrisches Reisedokument, ohne Visum sowie ohne Covid-19-Impfung einreisen – soweit im Einzelfall nicht zwingende Gründe gegen eine Einreise sprechen.

Für Personen, welche sich ausserhalb des Schengen-Raumes befinden und sich dort an eine Schweizer Vertretung wenden, gelten die ordentlichen Einreisebestimmungen.

Aus der Ukraine geflüchtete Personen können bis mindestens 31. Mai 2022 den öffentlichen Verkehr in der Schweiz in der 2. Klasse auf allen Strecken des GA-Anwendungsbereichs kostenlos nutzen Weitere Infos zum Swiss Alliance Pass.

Medizinische Versorgung

Ukrainerinnen und Ukrainer können sich 3 Monate lang visums- und bewilligungsfrei in der Schweiz aufhalten, also zum Beispiel bei Verwandten oder Privatpersonen wohnen. In diesem Fall untersteht die Person nicht dem Krankenversicherungobligatorium. Allenfalls verfügt sie über eine Reiseversicherung oder ihre Gastgeber haben eine Gästeversicherung abgeschlossen. Achtung: Die ukrainische Krankenversicherung ist für eine medizinische Behandlung in der Schweiz nicht ausreichend.

Sobald sich eine schutzbedürftige Person bei einem Bundesasylzentrum meldet und dort ein Gesuch um Schutzstatus S einreicht, wird sie nach der Kantonszuweisung vom Kanton rückwirkend auf den Zeitpunkt der Gesuchstellung für die obligatorische Krankenversicherung angemeldet. Die Kosten für die Prämien und Kostenbeteiligungen (Franchise und Selbstbehalt) werden den Kantonen vom Bund mit der Ausrichtung der Globalpauschalen subventioniert.

Benötigt eine bedürftige Person schon vor der Beantragung des Schutzstatus S sofortige medizinische Hilfe und verfügt sie über keine Krankenversicherung, so übernimmt die öffentliche Hand die Kosten.

Wie kann ich mich testen?

Hier finden Sie Infos zum Test auf sexuell übertragbare Infektionen wie HIV, aber auch andere STI wie Chlamydien, Syphilis und Tripper: get-tested.ch

Menschen mit HIV

Die Versorgung mit antiretroviralen Medikamenten ist in der Schweiz ausgezeichnet. In der Schweiz sind die Fachstellen für sexuelle Gesundheit die besten Anlaufstellen. Die Mitarbeiter:innen wissen, welche medizinischen Fachpersonen in der Umgebung Menschen mit HIV behandeln können. Die Behandlungen werden von Fachärzt:innen, Spitälern und spezialisierten Institutionen durchgeführt.

Die Ukraine hat die zweitgrösste HIV-Epidemie in Europa. Schätzungen gehen von 250'000 Menschen mit HIV aus. Fast die Hälfte von ihnen (120'000) sind Frauen, etwa 2'900 sind Kinder. 150'000 von ihnen bekommen antiretrovirale Medikamente.

Um die Versorgung von Menschen mit HIV in der Ukraine selbst kümmern sich internationale Organisationen wie GNP+, das Globale Netzwerk der Menschen mit HIV, die Eurasian Harm Reduction Association (EHRA) oder die Eurasian Coalition on Health, Rights, Gender and Sexual Diversity (ECOM). Sie haben Kontakt mit Einrichtungen vor Ort und versuchen den Globalen Fonds gegen Aids, Tuberkulose und Malaria zu bewegen, seine Möglichkeiten zu nutzen.

Infos zur Situation in anderen Aufnahmeländern (Versorgung mit HIV-Medikamenten, Substitutionstherapien/OST, Tuberkulose- und Hepatitis-Behandlungen oder Hilfen bei posttraumatischen Belastungsstörungen) sammelt und bietet das SoS-Project mit dem #HELPnow-Service per Telegram, helpnowua@gmail.com, Instagram oder Facebook.

LGBTQ

Informationen und Beratung für geflüchtete LGBTQ Personen bieten die LGBT Helpline und QueerAmnesty. Auch viele lokale und regionale LGBTQ-Organisationen helfen gerne weiter. Für die Gesundheitsversorgung empfiehlt es sich, einen Checkpoint aufzusuchen. Sie sind spezialisiert auf Fragen zur LGBTQ-Gesundheit.

Drogengebraucher:innen und Menschen in OST

Der Zugang zu Substitutionsbehandlungen ist in der Schweiz sehr niederschwellig möglich. Die Behandlungen werden von Hausärzt:innen, Spitälern, psychiatrischen Diensten und spezialisierten Institutionen durchgeführt. Informationen zu Angeboten für Drogengebraucher:innen und zu substituierenden Ärzt:innen gibt es bei Infodrog.

Etwa 350'000 Menschen konsumieren injizierbare Drogen; 75% davon Männer und 25% Frauen. Hiervon sind etwa 200'000 Personen abhängig von Opioiden. Im Januar 2021 befanden sich etwa 15’000 Menschen in einer Substitutionsbehandlung.

Neben den 15'000 Menschen, die sich aktuell in der Substitutionsbehandlung befinden, wird man also von rund 185'000 opioidabhängigen Personen ausgehen können, die im Fall einer Flucht mit grosser Wahrscheinlichkeit in einer sehr schlechten gesundheitlichen Verfassung in den Aufnahmeländern ankommen.

Viele von ihnen sind mit HIV und/oder Hepatitis C infiziert, auch Tuberkulose sowie andere Infektionskrankheiten sind häufig.

Plakat Ukraine

Plakat mit Hinweis zu Informations-Website für Menschen aus der Ukraine. Das Plakat ist viersprachig: Ukrainisch, Russisch, Deutsch, Französisch

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