Strafbarkeit
Wer unter wirksamer Therapie ist, wer geschützten Sex praktiziert oder wer seine Sexualpartner:innen über die HIV-Infektion informiert, macht sich heute nicht mehr strafbar.
Ich habe gehört, dass Menschen mit HIV nicht mehr kriminalisiert werden. Stimmt das?
Wer unter wirksamer Therapie ist, wer geschützten Sex praktiziert oder wer seine Sexualpartner:innen über die HIV-Infektion informiert, kann heute nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.
Menschen, die zum Zeitpunkt des ungeschützten Sexualverkehrs keine nachweisbare Viruslast mehr haben, werden strafrechtlich in der Regel nicht mehr belangt. Dies gilt auch, wenn sie den Partner oder die Partnerin vor dem Sexualverkehr nicht über ihre HIV-Infektion informiert haben.
Machen sich Menschen mit HIV, die eine nachweisbare Viruslast haben, weiterhin strafbar, wenn sie ungeschützten Sexualverkehr haben?
HIV-positive Personen mit nachweisbarer Viruslast, die den Partner oder die Partnerin vor dem ungeschützten Sex nicht über die HIV-Infektion informieren, können wegen schwerer Körperverletzung (Art. 122 StGB) strafrechtlich belangt werden. Dies gilt selbst dann, wenn keine Übertragung stattgefunden hat (sogenannte versuchte schwere Körperverletzung).
Wenn die HIV-positive Person ihren Partner oder ihre Partnerin über die HIV-Infektion informiert und diese:r in den ungeschützten Sexualverkehr einwilligt, macht sie sich nicht strafbar. Schwierig kann es sein, die Einwilligung zu beweisen.
Ausführliche Informationen finden im Rechtsratgeber HIV (Kapitel «Strafrecht»).