Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch. Diese Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind.

Kann eine Person, die mit HIV lebt, bei einer Krankenkasse eine Grundversicherung und eine Zusatzversicherung abschliessen?

Der Abschluss einer Grundversicherung ist sogar obligatorisch. Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist verpflichtet, sich gegen Krankheit zu versichern. Im Gegenzug haben die Versicherungen die Pflicht, alle Personen unabhängig von ihrem Gesundheitszustand in die Grundversicherung aufzunehmen. Die Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind.

Wer seinen Arbeitsort und/oder Wohnsitz in die Schweiz verlegt, muss sich innerhalb von drei Monaten bei einer Krankenkasse seiner Wahl versichern lassen.

Bei der freiwilligen Zusatzversicherung können die Versicherer nach dem Prinzip der Vertragsfreiheit frei wählen, wen sie versichern wollen. Menschen mit HIV oder anderen vorbestehenden chronischen Vorerkrankungen werden grundsätzlich nicht versichert.

Wie hoch sind die jährlichen Kosten?

Pro Jahr ist mit folgenden Kosten zu rechnen; 

  • Franchise (fixer Jahresbetrag): Für Menschen mit HIV, die regelmässig zur ärztlichen Kontrolle gehen und antiretrovirale Medikamente einnehmen, empfiehlt sich die tiefste Franchise von 300 Franken.
  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt beträgt 10% der Kosten, welche die Franchise übersteigen, bis zu einem Maximum von CHF 700.- pro Jahr. Ist von einem Medikament ein Generikum (wirkstoffgleiches Nachahmerprodukt) erhältlich, beträgt der Selbstbehalt in der Regel 40%. 
  • Krankenkassenprämien: Die Krankenkassenprämien variieren je nach Krankenkasse und Prämienregion. Weitere Informationen sowie einen Prämienrechner finden Sie unter www.priminfo.admin.ch (Bund) oder www.comparis.ch (Privat).

Ist die Wahl eines Sparmodells wie z.B. eines Telmed- oder Hausarztmodells möglich?

Die meisten Krankenkassen bieten im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung alternative Versicherungsmodelle an, mit denen Prämien gespart werden können. Dabei verpflichtet man sich beispielsweise., immer zuerst die Hausärztin oder den Hausarzt aufzusuchen oder vor jedem Arztbesuch eine telefonische Beratungsstelle der Krankenkasse anzurufen. Solche Sparmodelle sind grundsätzlich auch für Menschen mit einer chronischen Erkrankung möglich. Vor dem Abschluss sollten jedoch die Versicherungsbedingungen genau studiert werden. Die Versicherungen gehen bei Pflichtverletzungen unterschiedlich und zum Teil sehr drastisch vor (z.B. keine Kostenübernahme für Arztbesuche und die dabei verschriebenen Medikamente).


Ausführliche Informationen finden Sie im Rechtsratgeber HIV (Kapitel «Krankenversicherung»).