Möchten Sie über den Tod hinaus etwas Gutes bewirken? Mit einem Legat zugunsten der Aids-Hilfe Schweiz ermöglichen Sie wirkungsvolle Prävention und setzen sich für Menschen mit HIV und ihre Familie ein.

Neben Ihren Liebsten und Angehörigen können Sie auch eine gemeinnützige Organisation wie die Aids-Hilfe Schweiz in Ihrem Testament berücksichtigen. Diese Gelder setzen wir für wirkungsvolle Prävention ein, um Übertragungen vom HI-Virus zu reduzieren, für Aufklärungsarbeit, um Vorurteile abzubauen und um Betroffene im Diskriminierungsfall rechtlich zu beraten. 

Seit 1. Januar 2023 ist das revidierte Erbrecht in Kraft. Mit dem neuen Erbrecht können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. Die gesetzlichen Erbquoten bleiben unverändert. Der Pflichtteil der Kinder ist neu die Hälfte des gesetzlichen Erbanteils (bisher 3/4). Der Pflichtanteil des überlebenden Ehegatten bleibt unverändert. Der Pflichtanteil der Eltern entfällt. 

Mit dem unten aufgeführten Link können Sie unverbindlich eine Testamentsvorlage für Ihre persönlichen Bedürfnisse erstellen. Sie werden durch folgende Schritte geführt:

  • Erfassen der Erben
  • Festlegen der Anteile
  • Testament verfassen und aufbewahren

Hier geht es zur Testamentsvorlage: Testament-Tool

Wichtige Fragen 

Die Vorteile einer Nachlassregelung

Die Regelung Ihres Nachlasses gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr letzter Wille respektiert und Ihr Vermögen nach Ihrem Tod so verwendet wird, wie Sie es für richtig halten. Personen und Organisationen werden so Ihrem Wunsch entsprechend berücksichtigt.

Definition Legat

In einem Legat oder Vermächtnis wird ein bestimmter Vermögens- oder Sachwert vermacht. Legate werden vor der Teilung der Erbschaft ausgerichtet, Pflichtteile dürfen dabei nicht verletzt werden. Legatnehmer haften nicht für Schulden des oder der Verstorbenen.

Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag

Im Testament bestimmt die Erblasserin oder der Erblasser allein über das ganze Vermögen. Das Testament kann jederzeit errichtet und frei geändert werden, eigenhändig oder bei einem Notar. Der Erbvertrag hingegen muss immer von einem Notar beurkundet werden. Als Vereinbarung zwischen der Erblasserin, dem Erblasser und den zukünftigen Erben kann der Erbvertrag nur von den Vertragspartnern gemeinsam geändert werden. Dies bietet Sicherheit gegen voreilige Meinungsänderungen eines Partners.

Pflichtteilgeschützte Erben

Sofern Sie die gesetzlichen Pflichtteile berücksichtigen, können Sie im Testament frei über Ihr Vermögen verfügen. In Ausnahmefällen können Sie pflichtteilgeschützte Erben enterben, etwa wenn diese Ihnen gegenüber eine schwere Straftat begangen oder ihre familienrechtlichen Pflichten verletzt haben. Sind keine pflichtteilgeschützten Erben vorhanden, können Sie über Ihr gesamtes Vermögen frei bestimmen.

Was muss ich beim Testament beachten?

Die Formvorschriften müssen eingehalten werden. Das Testament muss von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, mit Ort und Datum versehen und am Ende unterschrieben werden. Die Pflichtteile dürfen nicht verletzt werden. Nur über die freie Quote können Sie nach Ihrem Wunsch verfügen. Ihr handschriftliches Testament sollten Sie gut auffindbar und geschützt aufbewahren (Vertrauensperson, Anwalt, Gemeinde).

Wenn ich der Aids-Hilfe Schweiz ein Vermächtnis oder eine Erbschaft hinterlasse, wird davon eine Erbschaftssteuer abgezogen?

Nein, als anerkannte gemeinnützige Organisation ist die Aids-Hilfe Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Ihre Spenden wie auch Ihre erbrechtlichen Zuwendungen fliessen direkt in unsere Projekte.

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