Ausland/Reisen
Ausland/Reisen Bei der Planung einer Reise sind neben der Wahl des Reiseziels, der Unterkunft und der Aktivitäten auch einige rechtliche Aspekte zu beachten.
Bestehen Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV?
Bis vor wenigen Jahren gab es in vielen der weltweit rund 195 Staaten Einreise- und/oder Aufenthaltsbeschränkungen für Menschen mit HIV. Hintergrund dieser Restriktionen war und ist die überholte Vorstellung, auf diese Weise die Ausbreitung des HI-Virus eindämmen zu können. Solche Beschränkungen sind diskriminierend und ökonomisch nicht vertretbar, da sie nicht zuletzt die berufliche Mobilität einschränken. Dank intensiver Lobbyarbeit von UNAIDS und HIV-Organisationen weltweit hat sich die Situation in den letzten Jahren verbessert. Dennoch bestehen nach wie vor in rund vierzig Ländern oder Territorien Restriktionen, vor allem bei Langzeitaufenthalten. Eine Liste der HIV-spezifischen Einreisebestimmungen findet sich auf www.hivtravel.org.
Krank im Ausland – wer bezahlt?
Wer im Ausland Ferien macht, bleibt weiterhin grundversichert. Die schweizerischen Krankenversicherer bezahlen in Staaten ausserhalb der EU/EFTA Behandlungen in Notfällen bis zum doppelten Betrag derjenigen Kosten, die in der Schweiz vergütet würden. Die im Ausland bezogenen notwendigen medizinischen Leistungen müssen vor Ort beglichen werden und können erst nach der Rückkehr in die Schweiz zurückgefordert werden.
Jede Person, die in der Schweiz versichert ist, erhält von ihrer Krankenkasse eine europäische Versichertenkarte. Diese befindet sich auf der Rückseite der schweizerischen Versichertenkarte. Mit dieser Versichertenkarte können in Ländern der EU/EFTA medizinisch notwendige, unvorhergesehene Leistungen bezogen werden. Dabei richtet sich der Anspruch nach dem Recht des Aufenthaltsstaates. Kosten werden in der Regel vom Versicherungsträger des Aufenthaltsstaates übernommen und beim zuständigen Krankenversicherer in der Schweiz zurückgefordert. Die Kostenbeteiligungen richten sich ebenfalls nach den Vorschriften des Aufenthaltsstaates.
Ausführliche Informationen finden Sie im Rechtsratgeber HIV (Kapitel «Auslandreisen»).