Eine HIV-Diagnose wirft diverse rechtliche Fragen auf. Hier finden Sie Antworten zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten der HIV-Infektion von Krankenkasse über Arbeitsrecht bis Strafbarkeit.
Der Abschluss einer Krankenversicherung ist obligatorisch. Diese obligatorische Grundversicherung deckt alle Kosten, die für die Behandlung von HIV notwendig sind.
Für Menschen mit HIV ist der Schutz der Privatsphäre von besonderer Bedeutung. Sie werden noch immer in verschiedenen Lebensbereichen mit Diskriminierungen konfrontiert und möchten Gesundheitsdaten deshalb häufig nur bekanntgeben, wenn es zwingend notwendig ist.
Wer unter wirksamer Therapie ist, wer geschützten Sex praktiziert oder wer seine Sexualpartner oder Sexualpartnerinnen über die HIV-Infektion informiert, macht sich heute nicht mehr strafbar.
Die Arbeitsfähigkeit wird durch die HIV-Infektion oft nicht beeinträchtigt und es gibt keine Berufe, die HIV-Positive aufgrund ihrer Diagnose nicht ausüben dürften.
Wie kann ich einen HIV-positiven Mitarbeiter unterstützen? Wer muss wissen, dass eine Mitarbeiterin HIV-positiv ist? Hier finden sie alles, was Sie als Arbeitgeber über HIV am Arbeitsplatz wissen müssen.
Wem eine krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit droht oder wer ganz oder teilweise erwerbsunfähig wird, hat Anspruch auf Leistungen der Invalidenversicherung (IV).
Die meisten HIV-positiven Menschen haben unter antiretroviraler Therapie eine nahezu normale Lebenserwartung. Damit ist der generelle Ausschluss von Menschen mit HIV aus der Lebensversicherung nicht mehr länger gerechtfertigt.
Einige Länder besitzen Einreisebeschränkungen für Menschen mit HIV. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über diese Einschränkungen und nehmen Sie genügend Medikamente mit. Es ist wichtig, dass Sie wissen, welche Impfungen Sie benötigen und wie Sie im Ausland krankenversichert sind.