Krankenkassen für Studierende aus dem Ausland : Aids-Hilfe Schweiz

Krankenkassen für Studierende aus dem Ausland

Frau M. C. Ich bin aus Peru und habe die Möglichkeit, an der Uni Bern einen zweijährigen Masterstudiengang zu absolvieren. Mit dem Gesundheitssystem der Schweiz kenne ich mich nicht aus, habe aber gehört, dass es eine Krankenversicherung für Studierende gibt. Ich bin HIV-positiv, nicht nachweisbar.

Symbolbild ©iStock/Danilo Andjus

Antwort von lic. iur. Dominik Bachmann

In der Schweiz gilt für alle, die sich hier aufhalten und/oder arbeiten, eine Krankenversicherungspflicht. Ausgenommen sind nur Touristen. Der Anspruch auf eine Krankenversicherung besteht unabhängig von einer Vorerkrankung, also auch für Menschen mit HIV. Die monatlichen Prämien betragen je nach Wohnort rund 400 bis 600 Franken und müssen von der versicherten Person selbst getragen werden. Zusätzlich muss diese einen Pauschalabzug von jährlich 300 Franken (Franchise) in Kauf nehmen sowie eine Kostenbeteiligung von 10 Prozent des verbleibenden Rechnungsbetrags (Selbstbehalt) bis maximal 700 Franken pro Jahr zahlen. Die versicherte Person muss also zusätzlich zu den Prämien jährlich bis zu 1000 Franken ihrer Gesundheitskosten selbst tragen. Alle wesentlichen Behandlungen und Medikamente im Zusammenhang mit HIV werden von der gesetzlichen Sozialversicherung übernommen.

Diese Regeln gelten im Allgemeinfall. Für Personen, die sich zur Aus- und Weiterbildung in der Schweiz aufhalten, gelten je nach Herkunft und Situation andere Bestimmungen.

Studierende aus einem EU/EFTA-Staat, die in der Schweiz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und nach der Ausbildung wieder ausreisen, benötigen keine schweizerische Krankenversicherung.

Der Versicherungsschutz ihrer gesetzlichen Krankenkasse aus dem Herkunftsland gilt auch hier. Gegen Vorweisung der Europäischen Versicherungskarte (EHIC) haben sie für medizinische Behandlungen Anspruch auf dieselben Leistungen wie Personen, die über eine Schweizer Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) verfügen. Sobald sie jedoch eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, müssen sie sich bei einer schweizerischen Krankenkasse versichern lassen.

Studierende, die von ausserhalb der EU/EFTA stammen und/oder erwerbstätig sind, sind in der Schweiz versicherungspflichtig. Für sie gibt es private Versicherungen bei Unternehmen wie Advisor, Swisscare, Groupe Mutuel/Academic Care, die alle Leistungen gemäss KVG anbieten müssen, damit die Versicherten von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit werden können. Solche Studentenversicherungen gelten als Privatversicherungen, da sie nicht allen Personen zugänglich sind. Gemäss den Angaben auf ihren Websites schliessen diese Versicherungen Menschen mit vorbestehenden Krankheiten nicht aus, das heisst, auch HIV-positive Studierende können sie abschliessen. Die Monatsprämien sind sehr attraktiv. Für ausländische Studierende empfiehlt es sich also, eine solche Versicherung abzuschliessen. Wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann aufgrund der Studentenversicherung durch das kantonale Amt von der allgemeinen Versicherungspflicht befreit werden. Entsprechende Informationen sind bei den kantonalen Gesundheitsdirektionen zu finden.

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