Diskriminierung von Menschen mit HIV nimmt weiter zu – 12 Prozent mehr Meldungen gegenüber dem Vorjahr
Trotz medizinischer Fortschritte und jahrzehntelanger Sensibilisierungsarbeit bleibt die Diskriminierung von Menschen mit HIV in der Schweiz Realität – und sie hat zugenommen. Der Diskriminierungsbericht 2025 der Aids-Hilfe Schweiz dokumentiert 102 gemeldete Fälle im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Dies entspricht einem Anstieg von 12 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die Aids-Hilfe Schweiz dokumentiert als eidgenössische Meldestelle Fälle von Diskriminierungen und Datenschutzverletzungen gegenüber Menschen mit HIV. Zum Zero Discrimination Day am 1. März veröffentlicht sie ihren jährlichen Diskriminierungsbericht. Die aktuellen Zahlen zeigen deutlich: Die Stigmatisierung von HIV ist kein Randphänomen, sondern weiterhin ein gesellschaftliches Problem.
Besonders gravierend ist, dass sich erneut ein erheblicher Teil der Vorfälle im Gesundheitswesen ereignet hat – ausgerechnet in jenem Bereich, in dem professionelle Unterstützung, Sicherheit und ein vertrauensvoller Umgang garantiert sein sollten. Menschen mit HIV berichten von verweigerten Behandlungen, übertriebenen Schutzmassnahmen oder Verletzungen des Datenschutzes. Unbegründete Übertragungsängste und fehlendes Wissen über die Nichtübertragbarkeit dank wirksamer HIV-Therapie führen immer wieder zu Diskriminierungen. So wurde etwa einem Patienten nach Offenlegung seines HIV-Status die Wundversorgung verweigert, in einem anderen Fall war ein deutlich sichtbares «HIV»-Schild am Spitalbett angebracht.
«Wer heute mit HIV lebt und Zugang zu einer HIV-Therapie hat, kann das Virus unter Therapie nicht weitergeben. Trotzdem erleben Menschen mit HIV Stigmatisierung und begegnen Unsicherheit – teilweise genau dort, wo sie medizinische Unterstützung suchen. Das zeigt deutlich, dass unsere Arbeit noch lange nicht getan ist», sagt Andreas Lehner, Geschäftsleiter der Aids-Hilfe Schweiz.
Auch bei Privatversicherungen, Sozialversicherungen und im Arbeitsleben zeigen sich strukturelle Benachteiligungen. Versicherungsanträge werden trotz stabiler Gesundheit abgelehnt oder nur unter Vorbehalten bewilligt. Im beruflichen Kontext kommt es zu unzulässigen Fragen zum Gesundheitszustand oder zur Weitergabe vertraulicher Informationen. Solche Erfahrungen gefährden nicht nur die wirtschaftliche Sicherheit der Betroffenen, sondern verletzen auch ihre Persönlichkeitsrechte.
In vielen Fällen konnte die Aids-Hilfe Schweiz gemeinsam mit ihren regionalen Mitgliedsorganisationen beratend unterstützen und intervenieren. Die Auswertung zeigt jedoch auch, dass in der Schweiz nach wie vor eine umfassende gesetzliche Grundlage zum Schutz vor Diskriminierung fehlt, was rechtliche Schritte oftmals erschwert oder verunmöglicht. Diskriminierungen werden zudem häufig nicht gemeldet, weshalb von einer hohen Dunkelziffer auszugehen ist.
Zum Zero Discrimination Day am 1. März fordert die Aids-Hilfe Schweiz deshalb verstärkte Sensibilisierung im Gesundheitswesen, eine evidenzbasierte Risikobeurteilung bei Versicherungen sowie einen umfassenderen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung. Mit der Kampagne «Jetzt melden!» will die Aids-Hilfe Schweiz zudem dazu beitragen, dass Fälle von Diskriminierung aufgrund von HIV einfach, direkt und vertraulich gemeldet werden können.