Diskriminierungen von Menschen mit HIV : Aids-Hilfe Schweiz

Diskriminierungen von Menschen mit HIV. Ein Rückblick auf die letzten 15 Jahre

Mit der letztjährigen Kampagne zum Welt-Aids-Tag wird auf ein Problem aufmerksam gemacht, das selbst nach fast vierzig Jahren noch immer ein Thema ist: die Diskriminierung von Menschen mit HIV. Dies belegen nicht zuletzt die Diskriminierungsmeldungen, die die Aids-Hilfe Schweiz (AHS) zweimal pro Jahr der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen (EKSI) zur Kenntnis bringt, die sie bei der Entwicklung und Umsetzung geeigneter Massnahmen unterstützt. Dieses Monitoring, das die AHS seit 15 Jahren betreibt, erlaubt es, eine Zwischenbilanz über die Entwicklungen in den einzelnen Diskriminierungsbereichen zu ziehen. Im Anschluss folgt ein Überblick über die Diskriminierungsfälle, die 2020 in der Schweiz gemeldet wurden.

Von Dr. iur. Caroline Suter | December 2020

Der medizinische Fortschritt im Bereich HIV ist beeindruckend. Vorurteile und Diskriminierungen konnte er jedoch nur begrenzt abbauen. Noch immer löst HIV bei vielen Menschen Angst und Verunsicherung aus, was zu einem grossen Teil auf massive Wissenslücken zurückzuführen ist. Unwissenheit und Ignoranz sind die treibenden Kräfte hinter den Diskriminierungen, die für viele Menschen mit HIV auch heute noch zur Realität gehören und ihnen das Leben schwer machen. Gleichwohl ist in gewissen Bereichen eine Besserung erkennbar, wie die nachfolgende Analyse zeigt. Kein Grund jedoch, im Kampf gegen Diskriminierungen nachzulassen. Zudem gibt es Bereiche, in denen die Diskriminierungsfälle in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben.

Erwerbstätigkeit: Tendenz ↘

Die HIV-Infektion wird immer besser behandelbar, die Einnahme der Medikamente ist unproblematischer geworden. Ein Grossteil der HIV-positiven Arbeitnehmenden entscheidet sich deshalb, die HIV-Diagnose gegenüber dem Arbeitgeber nicht offenzulegen. Insofern gab es hier in den letzten Jahren weniger Diskriminierungen zu verzeichnen. Die mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden Versicherungen (Taggeldversicherung, weitergehende berufliche Vorsorge) sind sensibilisierter geworden im Umgang mit Gesundheitsdaten. Auf eine Intervention der Aids-Hilfe Schweiz hin hat der Pensionskassenverband vor einigen Jahren seine Mitglieder dazu aufgerufen, die Gesundheitsfragebogen so zu gestalten, dass diese von den Arbeitnehmenden direkt an den vertrauensärztlichen Dienst der Versicherung eingereicht werden können, damit der Arbeitgeber keinen Einblick in die Gesundheitsdaten der Arbeitnehmenden erhalten kann.

Strafbarkeit: Tendenz ↘

In diesem Bereich sind die Meldungen in den letzten Jahren stark zurückgegangen, was auf folgende zwei Faktoren zurückzuführen ist:
Die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte anerkennen, dass Menschen, die unter erfolgreicher Therapie eine nicht nachweisbare Viruslast haben, nicht mehr ansteckend sind. Wer nicht ansteckend ist, kann das Virus nicht weitergeben und macht sich nicht strafbar, wenn er/sie keinen Safer Sex (mit Kondom) praktiziert und die Sexualpartner_innen nicht über die HIV-Infektion informiert.
Seit der Revision des Epidemiengesetzes (Art. 231 StGB) macht sich nicht mehr strafbar, wer die Sexualpartner_innen vor dem ungeschützten Sex über den positiven HIV-Status informiert und diese in den ungeschützten Sex einwilligen – auch wenn er/sie eine nachweisbare Viruslast hat.

Sozialversicherungen: Tendenz ↘


Dieser Bereich umfasst eine Vielzahl von Versicherungszweigen: Invalidenversicherung, obligatorische Krankenversicherung, Ergänzungsleistungen, Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, obligatorische berufliche Vorsorge, Unfallversicherung. Deshalb ist es schwierig, auf diesem Gebiet Trends festzumachen. Ein Anstieg war in den Jahren 2017/2018 zu verzeichnen, was mit der sogenannten «schwarzen Liste» zu tun hatte: Gewisse Kantone (AG, LU, SG, SH, TG, TI, ZG, bis 2018 auch GR und SO) setzen Personen, die bei der Krankenkasse Schulden haben, auf eine Liste. Wer auf dieser Liste steht, bekommt von der Krankenkasse keine Leistungen mehr – mit Ausnahme von Notfallbehandlungen. Eine HIV-Therapie wurde von den Krankenkassen oft nicht als Notfallbehandlung anerkannt. Auf die Diskriminierungsmeldungen hin hat die Eidgenössische Kommission für Fragen zu sexuell übertragbaren Infektionen (EKSI) Ende 2018 ein Statement publiziert, in welchem sie klar festhält, dass eine HIV-Therapie eine Notfallbehandlung darstellt und deshalb auch bei einem Leistungsstopp von der Krankenversicherung übernommen werden muss. Seither sind die Fälle im Bereich Krankenversicherung deutlich zurückgegangen.

Einreise/Aufenthalt: Tendenz ↘

In den letzten Jahren haben immer mehr Länder ihre Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Menschen mit HIV aufgehoben, weshalb die Meldungen in diesem Bereich ­tendenziell zurückgehen. Jedoch kennen noch immer 48 Länder Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen oder Einreise- und Aufenthaltsverbote für Menschen mit HIV. Im laufenden Jahr sind lediglich zwei Meldungen in diesem Bereich eingegangen, was mit der Covid-19-bedingten Einschränkung der Reisefreiheit zusammenhängen dürfte.

Datenschutz: Tendenz ↗

Soziale Medien wie Facebook, Instagram, Twitter, Grinder oder Tinder gewinnen immer mehr an Bedeutung; Teile des Soziallebens werden, insbesondere in Krisenzeiten, darüber abgewickelt. Schneller als früher geraten vertrauliche Daten ungewollt an eine Vielzahl von Personen – oder gewollt, wenn etwa jemand aus Rache vertrauliche Informationen einer Person, z. B. deren positiven HIV-Status, weiterverbreitet. Aufgrund der Verwendung von Fake-Profilen können die datenschutzverletzenden Personen oft nicht ausfindig gemacht oder zur Rechenschaft gezogen werden.

Gesundheitswesen: Tendenz ↗

Die Diskriminierungen im Gesundheitswesen werden von den Betroffenen als enorm einschneidend und belastend empfunden. Einerseits wird die Diskriminierung von einer Person ausgeübt, zu der sie in einem besonderen Vertrauensverhältnis stehen (Arzt, Physiotherapeutin, Zahnarzt, Masseurin etc.), andererseits wird von gerade dieser Personengruppe erwartet, dass sie medizinisch aufgeklärter ist als der Rest der Bevölkerung und insbesondere über die Nichtinfektiosität bei erfolgreicher Therapie Bescheid weiss. Dieses Wissen fehlt aber oft, was für Menschen mit HIV je länger, desto weniger nachvollziehbar ist und deshalb verstärkt – und zu Recht – als Diskriminierung empfunden und gemeldet wird.

Privatversicherungen: Tendenz →

Hier gab es in den letzten Jahren wenig Bewegung. Die Privatversicherungen (Einzeltaggeldversicherungen, weitergehende berufliche Vorsorge, Krankenzusatzversicherungen) dürfen, als fakultative Versicherungen mit Privatautonomie, Risikoselektionen machen und Menschen mit vorbestehenden Krankheiten ausschliessen oder Gesundheitsvorbehalte anbringen. Menschen mit HIV werden, ungeachtet der medizinischen Fortschritte, regelmässig ausgeschlossen. Einzig im Bereich Lebensversicherungen konnte vor einigen Jahren ein Fortschritt erreicht werden. Mithilfe eines Versicherungsbrokers unseres Vertrauens können Menschen mit HIV unter gewissen Umständen eine Lebensversicherung abschliessen.

Diverses: Tendenz →

Dies sind Diskriminierungen, die sich keinem der oben genannten Bereiche zuordnen lassen: Beispielsweise trennt der Partner sich, nachdem die positive Person ihm mitgeteilt hat, dass sie HIV-positiv ist, Nachbarn verhalten sich diskriminierend etc. Die Zahl der Fälle hier ist mehr oder weniger konstant.

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